Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit üblichen Steigerungssätzen (meist 1,8fach oder 2,3fach), meist unter Verwendung sog. Analogziffern.

Je nach Aufwand und Dauer der Behandlung fallen unterschiedliche Kosten an.

Unabhängig von der Art der Versicherung erfolgt die Rechnungsstellung an den Patienten persönlich.

Private Versicherungen übernehmen die Kosten (je nach Vertrag) oft vollständig, gesetzliche Kassen manchmal anteilig.

Als Voraussetzung für eine (evtl. anteilige) Erstattung von Kosten ist von manchen Versicherungen ein Rezept für osteopathische Behandlung gefordert.

Es empfiehlt sich, bereits vor dem ersten Termin, mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung die Erstattungsfähigkeit und deren Bedingungen zu klären!